
Honorar
Die Kosten für unsere Leistungen richten sich nach dem Umfang und der Komplexität Ihres Falls. Gemeinsam mit Ihnen klären wir transparent, wie die Vergütung erfolgt. Diese kann entweder nach den gesetzlichen Tarifen oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung berechnet werden.
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Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auf Wunsch gerne die direkte Abrechnung mit der Versicherung.​
Abrechnungsarten
erstberatung
Bei der Erstberatung klären wir Ihre Situation und besprechen mögliche Vorgehensweisen. Unsere Erstberatungen werden mit einem Pauschalpreis verrechnet. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Abrechnung direkt mit der Versicherung.
€ 150 (inkl. USt) pauschal
tarif
In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung gemäß Tarif, also nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). So wissen Sie im Voraus, mit welchen Kosten Sie rechnen können.
stundensatz
Bei dieser Verrechnungsmethode richtet sich die Abrechnung nach tatsächlichen Zeitaufwand. Die Vereinbarung einer Kostenobergrenze ist möglich.
Pauschale
In einzelnen Fällen (z.B. Errichtung oder Prüfung von Verträgen) ist es uns möglich, eine Kosteneinschätzung im Voraus zu geben und vereinbaren.