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Honorar

Die Kosten für unsere Leistungen richten sich nach dem Umfang und der Komplexität Ihres Falls. Gemeinsam mit Ihnen klären wir transparent, wie die Vergütung erfolgt. Diese kann entweder nach den gesetzlichen Tarifen oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung berechnet werden.

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Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auf Wunsch gerne die direkte Abrechnung mit der Versicherung.​

Abrechnungsarten

erstberatung

Bei der Erstberatung klären wir Ihre Situation und besprechen mögliche Vorgehensweisen. Unsere Erstberatungen werden mit einem Pauschalpreis verrechnet. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Abrechnung direkt mit der Versicherung. 

€ 150 (inkl. USt) pauschal

tarif

In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung gemäß Tarif, also nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). So wissen Sie im Voraus, mit welchen Kosten Sie rechnen können. 

stundensatz

Bei dieser Verrechnungsmethode richtet sich die Abrechnung nach tatsächlichen Zeitaufwand. Die Vereinbarung einer Kostenobergrenze ist möglich.

Pauschale

In einzelnen Fällen (z.B. Errichtung oder Prüfung von Verträgen) ist es uns möglich, eine Kosteneinschätzung im Voraus zu geben und vereinbaren. 

Wollzeile 19/9

A-1010 Wien

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office@fs-kanzlei.at

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Fatahi:      +43 660 76 20 726 

Satish:     +43 660 22 35 844

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