Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, Häuser und Wohnungen – vom Kaufvertrag bis zur Nutzung und Verwaltung. In diesem komplexen Rechtsgebiet treffen häufig hohe wirtschaftliche Werte auf anspruchsvolle rechtliche Rahmenbedingungen. Eine sorgfältige rechtliche Begleitung ist daher unerlässlich.
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Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend in allen Bereichen des Immobilienrechts. Dazu zählen insbesondere:
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Gestaltung und Prüfung von Kauf- und Mietverträgen
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Begleitung von Immobilientransaktionen
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Baurechtliche Genehmigungen und Nachbarrecht
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Grundbuchrecht und Sicherungsrechte
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Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter
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Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Baumängeln​
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Wir vertreten sowohl private Eigentümer, Käufer und Verkäufer als auch Investoren, Bauträger und Verwalter. Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln – sei es bei der Vertragsgestaltung, in Verhandlungen oder vor Gericht.​
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Warum unsere Kanzlei?
Als erfahrene Anwaltskanzlei für Immobilienrecht legen wir besonderen Wert auf persönliche Beratung und praxisnahe Lösungen. Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie – vom ersten Vertragsentwurf bis zur erfolgreichen Abwicklung oder gerichtlichen Klärung.
